Versicherungsfragen

Warum brauche ich eine Zusatzversicherung?
Weil die Grundversicherung nur die gesetzlich festgelegten Krankenpflegeleistungen garantiert. Dadurch sind Sie in der Wahl von Behandlungsmethoden, Heilmitteln und Spitälern eingeschränkt. Für die zahlreichen Alternativen der Komplementärmedizin brauchen Sie eine Zusatzversicherung.

Welche anthroposophischen Therapien deckt COMPLEMENTA plus ab?
Alle anthroposophischen Therapien wie zum Beispiel Heileurythmie, Kunsttherapie und Rhythmische Massage werden unbegrenzt zu 90 Prozent übernommen. Die genannten Therapien müssen von einem eidgenössisch diplomierten Arzt durchgeführt oder verordnet werden.

Wie ist die Versicherung anderer komplementärmedizinischer Therapien geregelt?
Weitere komplementärmedizinische Therapieformen übernimmt Complementa plus zu 90 Prozent bis maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr - sie müssen allerdings von einem eidgenössisch diplomierten Arzt durchgeführt oder verordnet werden.

Welche komplementärmedizinischen Heilmittel übernimmt die Grundversicherung?
Die Liste der obligatorisch versicherten Medikamente wird laufend überarbeitet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind zur Zeit noch überwiegend durch die Grundversicherung gedeckt.

Kann ich mich auch für die Behandlung bei einem Naturarzt versichern lassen?
Complementa plus übernimmt die Behandlungskosten bis zu maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr zu 90 Prozent, wenn Sie ein eidgenössisch diplomierter Arzt überweist und die Behandlung überwacht.

Welche Spitäler stehen mir offen?
Die Grundversicherung deckt - ausser im Notfall oder bei medizinischer Notwendigkeit - nur den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Akutspitals in Ihrem Wohnkanton. Mit der COMPLEMENTA Spital-zusatzversicherung stehen Ihnen nicht nur alle Akutspitäler der Schweiz in der gewählten Versicherungsklasse zur Verfügung, sondern auch die anthroposophischen Kliniken und Spitäler.

Wie kann ich meine bisherige Krankenversicherung auflösen?
Die Kündigung der obligatorischen Grundversicherung muss bis zum 30. November bei Ihrem Versicherer eintreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Prämie verändert hat.

Zusatzversicherungen können jedoch bei gleich bleibender Prämie nur mit einer Frist von drei Monaten auf Ende Jahr aufgelöst werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Kündigen Sie aber erst, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten haben. Im Gegensatz zur Grundversicherung kann bei Zusatzversicherungen die Aufnahme verweigert werden.

Wer kann die COMPLEMENTA-Zusatzversicherung in Anspruch nehmen?
Voraussetzung für die Aufnahme in die COMPLEMENTA ist eine Mitgliedschaft bei anthrosana. Die Vereinsmitgliedschaft steht allen offen.

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