Patientenverfügungen sind dann wichtig, wenn Menschen durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äussern, also urteilsunfähig sind. Dann müssen andere zum Beispiel darüber entscheiden, ob lebenserhaltende Massnahmen begonnen, eingestellt oder fortgeführt werden. Erst wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich der Zustand nicht mehr verbessern wird und die Urteilsfähigkeit irreversibel verloren ist, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Liegt keine Verfügung vor, gilt der Grundsatz: «Im Zweifelsfall für das Leben».
Patientenverfügungen verfassen Menschen, die sich mit dem Sterben und Tod auseinandersetzen, oder Betroffene, Angehörige und auch Personen, denen es ein Anliegen ist, in diesen wichtigen Fragen Entscheidungen festzuhalten. Immer häufiger leben Menschen heute nicht mehr in traditionellen Familienstrukturen. Angehörige sind dann unter Umständen nicht die eigentlichen Bezugspersonen. Mit einer Patientenverfügung kann klar festgehalten werden, in welchen Situationen Vertrauenspersonen in Entscheidungen einbezogen und wem gegenüber die Ärzte vom Arztgeheimnis befreit werden sollen, damit auch sie umfassend informiert mitentscheiden können