Weshalb eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt und welche sie ablehnt. So kann sie sicherstellen, dass ihr Wille respektiert wird, falls sie später infolge von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden.

Medizinische Behandlungen, die man nicht will – wie beispielsweise sterbens- oder leidensverlängernde Massnahmen – können so vermieden werden.

Patientenverfügungen sind dann wichtig, wenn Menschen durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äussern, also urteilsunfähig sind. Dann müssen andere zum Beispiel darüber entscheiden, ob lebenserhaltende Massnahmen begonnen, eingestellt oder fortgeführt werden.

Ist eine Patientenverfügung rechtsverbindlich?

Patientenverfügungen sind rechtlich verbindlich. Seit Januar 2013 sind sie im Erwachsenenschutzrecht gesetzlich verankert. Das Gesetz hält fest: «Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt.» (Artikel 370 Absatz 1, ZGB)

Weshalb Vertrauenspersonen bevollmächtigen?

Wer eine Patientenverfügung erstellt, kann darin festhalten, welche Vertrauenspersonen im Falle einer Urteilsunfähigkeit bevollmächtigt sind, Entscheidungen zur medizinischen Behandlung zur treffen. Es ist sehr empfehlenswert, in der Patientenverfügung eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen. Diese vertreten die Interessen der kranken oder verletzten Person, wenn sie sich nicht mehr selbst äussern kann.

 

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