anthrosana unterstützen mit einem Legat

Mit einem Legat beziehungsweise Vermächtnis oder einer testamentarischen Verfügung können Sie auch nach dem Ende der Lebenszeit die Arbeit von anthrosana unterstützen. Damit tragen Sie zur Verbreitung, Förderung und Anerkennung der Komplementärmedizin im Sinne einer integrativen Medizin, insbesondere der Anthroposophischen Medizin, in der Schweiz bei.

Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens als Legat/Vermächtnis vermachen möchten, müssen sie dies in Ihrem Testament entsprechend vermerken. So können Sie im Testament den Geldbetrag festlegen oder entsprechende Wertschriften, Immobilien oder sonstige Sachwerte bezeichnen.

Als gemeinnütziger Verein ist anthrosana steuerbefreit. Wenn Sie ein Legat/Vermächtnis zugunsten von anthrosana machen, wird dieses von der Erbschaftssteuer in der Schweiz befreit und kann somit ohne Abzüge direkt anthrosana zugutekommen.

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Was sind die Möglichkeiten?

Mit einem Legat beziehungsweise Vermächtnis oder einer testamentarischen Verfügung können Sie auch nach dem Ende der Lebenszeit die Arbeit von anthrosana unterstützen. Damit tragen Sie zur Verbreitung, Förderung und Anerkennung der Komplementärmedizin im Sinne einer integrativen Medizin, insbesondere der Anthroposophischen Medizin, in der Schweiz, bei. Mit einem Legat/Vermächtnis können Sie eine oder mehrere Personen oder Institutionen mit einem fixen, im Testament genannten Betrag oder einem prozentualen Anteil begünstigen. Es können auch sogenannte Sachwerte wie Wertpapiere, Lebensversicherungenoder Immobilien hinterlassen werden.

Was ist zu tun?

Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens als Legat/Vermächtnis vermachen möchten, müssen Sie dies in Ihrem Testament entsprechend vermerken. So können Sie im Testament den Geldbetrag festlegen oder entsprechende Wertschriften, Immobilien oder sonstige Sachwerte bezeichnen. Als gemeinnütziger Verein ist anthrosana steuerbefreit. Wenn Sie ein Legat/Vermächtnis zugunsten von anthrosana machen, wird dieses von der Erbschaftssteuer in der Schweiz befreit und kann somit ohne Abzüge direkt anthrosana zugutekommen.

Wichtig zu wissen

Ohne Testament wird der Nachlass, das Vermögen und die Sachwerte, nach der gesetzlichen Erbfolge, das heisst ausschliesslich zugunsten der Familienmitglieder im Rahmen der gesetzlichen Erbteilung geregelt. Fehlt es an erbberechtigten Verwandten, fällt die gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Schenkung

Mit einer Schenkung zu Lebzeiten, zum Beispiel in Form von Geldbeträgen, können Sie das Engagement von anthrosana noch vor der Erbteilung unterstützen. Eine Schenkung hat keinen Einfluss auf die späteren prozentualen Erbteile oder frei verfügbaren Quoten im Testament.

Spenden im Trauerfall

Viele Menschen wünschen sich von den Hinterbliebenen, bei der Abdankungsfeier auf Blumen zu verzichten und stattdessen eine Organisation zu unterstützen. Ein solcher Wunsch kann im Testament festgehalten werden.

 

Weitere Informationen: info@anthrosana.ch

Telefonische Beratung: anthrosana 061 701 15 14